MAXBORD.NL

CLEAR IN OUTDOOR-WERBUNG

Bedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VON MAXBORD B.V. (um MAXBORD zu heißen)

Artikel 1: Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen MAXBORD als Verkäufer, Vermieter, Vermieter, Lieferant von Waren oder Dienstleistungen auftritt, beratend tätig ist und / oder Arbeiten im Auftrag ausführt. Sie sind Bestandteil des zwischen MAXBORD und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAXBORD bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Artikel 2: Realisierungsvereinbarung (en)

2.1 Alle Angebote oder Kostenvoranschläge von MAXBORD sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Frist zur Annahme oder Gültigkeit.

2.2 Alle Angaben, Zahlen, Maße, Gewichte, erwarteten Nutzungsdauern und / oder sonstigen relevanten Aspekte, die von MAXBORD bereitgestellt werden, werden von MAXBORD sorgfältig ausgeführt. Sie sind jedoch niemals verbindlich, sondern sollen dem Kunden lediglich eine allgemeine Darstellung der von MAXBORD zu liefernden und / oder bereits gelieferten Waren geben.

2.3 Ein Vertrag zwischen MAXBORD und dem Kunden kommt erst zustande, wenn MAXBORD den Auftrag schriftlich angenommen hat oder wenn MAXBORD mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat.

2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Dies schließt jedoch nicht aus, dass MAXBORD dem Kunden Mehrkosten in Rechnung stellt.

Artikel 3: Preise und Lieferung

3.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und

ohne Transport- und Platzierungskosten.

3.2 Bei zwischenzeitlichen Änderungen der von MAXBORD zu zahlenden Löhne, Rohstoffpreise, Halbzeugpreise, Steuern, Abgaben, Einfuhrzölle, Subventionen und / oder Wechselkursänderungen ist MAXBORD berechtigt, diese an den Käufer weiterzugeben. Der Käufer kann den Vertrag dann kündigen, es sei denn, MAXBORD gibt noch an, den ursprünglichen Preis zu verwenden.

3.3 Die Lieferzeit wird von MAXBORD ungefähr angegeben und gilt nicht als Frist. Das Überschreiten der Lieferzeit durch MAXBORD berechtigt den Kunden niemals zum Schadensersatz, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MAXBORD vor.

3.4 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden die Waren und / oder Dienstleistungen von MAXBORD geliefert oder von der von MAXBORD angegebenen (Büro-) Adresse ausgeführt. Die Gefahr für die Ware geht mit Ablieferung der Ware oder wenn MAXBORD diese tatsächlich nicht mehr hat, auf den Kunden über.

3.5 Sofern MAXBORD die Ware an einen vom Kunden zu bestimmenden Ort liefern muss, muss diese für ein Auto mit Verkaufssystem leicht zugänglich sein.

3.6 Bei verspäteter Lieferung durch MAXBORD kann der Kunde den Vertrag nicht kündigen, es sei denn, die Einhaltung durch MAXBORD ist dauerhaft unmöglich oder MAXBORD ist nicht in der Lage, seine Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.

3.7 MAXBORD ist berechtigt, die fälligen Leistungen in Teilen zu zahlen. In diesem Fall ist MAXBORD auch berechtigt, zwischenzeitlich und anteilig zu rechnen.

Artikel 4: Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung hat der Kunde innerhalb der von MAXBORD gesetzten Frist und mangels dieser Frist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von MAXBORD festzulegende Weise zu leisten.

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen zu begleichen, abzuziehen und / oder auszusetzen. Reklamationen setzen die Zahlungsfrist nicht ausdrücklich aus.

4.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Ab dem Fälligkeitstag schuldet der Kunde eine Verzinsung in Höhe der dann in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zinsen zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozentpunkten sowie eine vollständige Erstattung der MAXBORD entstandenen Kosten für die Einziehung seiner Forderung in Höhe von mindestens 10% der Forderung fälliger Betrag.

4.4 Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, MAXBORD nach Ansicht von MAXBORD auf erstes Anfordern eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen zu leisten. Zum Beispiel eine Bankgarantie oder Verpfändung von Waren.

Artikel 5: Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle von MAXBORD gelieferten Waren bleiben das volle Eigentum von MAXBORD, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen (Kapital, Zinsen und Kosten) gegenüber MAXBORD in Bezug auf alle von MAXBORD gelieferten Waren und noch zu liefernden Waren zugunsten von MAXBORD vollständig erfüllt hat die vom Kunden ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten sowie die Ansprüche wegen Nichteinhaltung solcher Vereinbarungen.

5.2 Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

5.3 Solange der Käufer seiner Verpflichtung nicht vollständig nachgekommen ist, ist es dem Käufer nicht gestattet, die Ware ohne schriftliche Genehmigung von MAXBORD zu veräußern, zu verwenden oder zu verbrauchen und / oder eingeschränkte Rechte festzulegen.

Artikel 6: Kontrolle und Werbung

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Ablieferung der Ware oder nach Leistungserbringung durch MAXBORD zu prüfen, ob MAXBORD alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Hat MAXBORD nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde verpflichtet, MAXBORD innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Ware oder Beendigung (eines Teils) der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen und ausdrücklich anzugeben, an welchen Stellen MAXBORD gescheitert wäre. .

6.2 Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zumutbar sind, sind MAXBORD unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

6.3 Erfolgt eine Reklamation nicht innerhalb der in den Artikeln 6.1 und 6.2 genannten Frist, verliert der Kunde jeglichen Anspruch hinsichtlich der Mängel.

6.4 Geringfügige Abweichungen in Bezug auf angegebene Größen, Gewichte, Zahlen, Farben und dergleichen gelten nicht als Mangel, oder der Kunde kann zumindest keinen Grund für die Beantragung einer Entschädigung oder Kündigung des Vertrages bilden.

6.5 Soweit MAXBORD schuldhaft gegen seine Pflichten verstößt, ist MAXBORD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Mängel oder Beanstandungen zu beseitigen, die Ware umzutauschen oder einen Preisnachlass zu gewähren.

Artikel 7: Haftung

7.1 MAXBORD haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden an Waren oder Personen des Käufers und / oder eines Dritten im Zusammenhang mit seiner Lieferpflicht, der Lieferung von Waren, gelieferten Waren und / oder Dienstleistungen, den im Auftrag ausgeführten Arbeiten und von MAXBORD erteilte Ratschläge, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MAXBORD-Führungskräfte vor.

7.2 Soweit die Bestimmungen von Artikel 7.1 von einem Gericht für unverbindlich oder nicht anwendbar erklärt werden, ist die Haftung von MAXBORD auf den Betrag begrenzt, der in der konkreten Situation auf der Grundlage einer eventuell abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Der für die jeweilige Versicherung zu zahlende Selbstbehalt wird von MAXBORD selbst bezahlt. Artikel 7.1 gilt nicht.

7.3 Die Haftung von MAXBORD ist, soweit gesetzlich geregelt, in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den sie für das Nebengeschäft in Rechnung gestellt hat.

7.4 MAXBORD haftet nicht für von ihr beauftragte Dritte.

7.5 MAXBORD gewährt keine Garantien, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich angegeben. Das Garantiezertifikat muss den Inhalt der Garantie sowie die Art und Dauer, in der die Garantie in Anspruch genommen werden kann, explizit beschreiben. Wenn der Kunde alle schriftlichen Anweisungen von MAXBORD nicht genau befolgt und die Ware nicht ordnungsgemäß gelagert oder gehandhabt wird, erlischt die gewährte Garantie sofort.

7.6 Käufer, Mieter oder sonstige Nutzer des MAXBORD sind verpflichtet, die geltenden Aufstellungs- und Sicherheitsbestimmungen von MAXBORD strikt einzuhalten. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisungen haftet MAXBORD nicht für Schäden.

7.7 Käufer, Mieter oder andere Nutzer des MAXBORD müssen sich um Genehmigungen gemäß dem Umweltgesetz oder anderen örtlichen Vorschriften kümmern. Die Nichterteilung einer erforderlichen Genehmigung ist kein Grund, den Vertrag zu kündigen und / oder einen Anspruch auf Rückerstattung zu erheben.

Artikel 8: Nicht zuordenbare Mängel / höhere Gewalt

8.1 Ein Mangel in der Vertragserfüllung zwischen dem Kunden und MAXBORD kann MAXBORD nicht angelastet werden, wenn MAXBORD den Mangel nicht zu vertreten hat und weder gesetzlich noch verkehrstechnisch dafür verantwortlich ist. MAXBORD haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für direkte und / oder indirekte Schäden, die durch ein nicht zuordenbares Versäumnis von MAXBORD entstanden sind.

8.2 In folgenden, nicht erschöpfend aufgeführten Fällen liegt ein nicht zuordenbarer Mangel im Sinne von Artikel 8.1 vor: restriktive staatliche Maßnahmen jeglicher Art, Feuer, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Revolution, Streiks, Unruhen, Beschlagnahme, Unterbrechung Produktion, Mangel an Rohstoffen, Halbfabrikaten und / oder Verbrauchsmaterialien und / oder Energie, Naturkatastrophen, die ausdrücklich eine Überschwemmung oder Hochwasser in der Produktionsanlage beinhalten, Verkehrsbehinderungen, die ganz oder teilweise in Verzug mit Lieferanten sind, und sonstige Umstände, die dies nicht sind Gesetze, Rechtsakte oder allgemein anerkannte Meinungen gehen zu Lasten von MAXBORD, sofern die Umstände nicht von MAXBORD vorgesehen sind oder sich seiner Kontrolle entziehen.

Artikel 9: Kündigungsvertrag

9.1 MAXBORD hat das Recht, den zwischen MAXBORD und dem Käufer geschlossenen Vertrag durch eine außergerichtliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer aufzulösen, wenn der Käufer für insolvent erklärt wird, die Zahlung ausgesetzt wird oder die Umschuldungsvereinbarung zwischen dem Käufer vorläufig und / oder endgültig ausgesprochen wird. Wird eine wesentliche Beschlagnahme vorgenommen, stößt der Käufer auf Zahlungsschwierigkeiten sowie auf die Übernahme des Käufers oder die tatsächliche Kontrolle eines Dritten durch den Käufer.

9.2 Bei Beendigung des Vertrages werden sämtliche Forderungen von MAXBORD gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.

Artikel 10: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

10.1 Für alle Verträge zwischen MAXBORD und dem Kunden gilt niederländisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen.

10.2 Alle Streitigkeiten, die zwischen Parteien entstehen, werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt, unbeschadet der Befugnis der Parteien, vorsorgliche rechtliche Maßnahmen und Mittel zu ihrer Aufrechterhaltung zu treffen. Handelt es sich um einen Streitfall, der in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, muss dieser beim Amtsgericht in Almelo eingereicht werden.